Erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Sparda International
München den 18. September 2013: Unter Federführung von Rechtsanwalt Sochurek, Partner der Münchener Anwaltskanzlei Peres & Partner, ist es gelungen, vor dem Oberlandesgericht München Schadensersatzansprüche zu Gunsten eines geschädigten Anlegers gegen die Sparda International Ges.mb.H. wegen verschwiegener Provisionen (Rückvergütungen) durchzusetzen. Die Sparda International war eine Tochtergesellschaft der Sparda Bank München und der Sparda Bank Villach Innsbruck. Die Klage auf Schadensersatz des geschädigten Kunden war im Wesentlichen darauf gestützt, dass ihm gegenüber die von der Sparda International vereinnahmten Provisionen (Rückvergütungen) verschwiegen worden sind. In der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2013 folgten die Richter des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München weitgehend der rechtlichen Argumentation der Klägerseite. Der Senat legte dar, dass ausgelagerte Vertriebsgesellschaften von Banken wie die Sparda International jedenfalls dann dazu verpflichtet sind, über Provisionen (Rückvergütungen) aufzuklären, wenn für den durchschnittlichen Kunden nicht erkennbar ist, von einer anderen Gesellschaft als seiner Hausbank beraten zu werden. Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet, der dem Kunden eine wesentliche Kompensation des erlittenen Schadens zu Teil werden ließ. Diese Argumentationslinie dürfte sich auf zahlreiche Parallelfälle betreffend Beratungen durch die Sparda International übertragen lassen, in denen den Kunden nicht offengelegt worden ist, von einer anderen Gesellschaft als ihrer Hausbank beraten zu werden und Provisionen (Rückvergütungen) verschwiegen worden sind. Die Beratungen der Sparda International erfolgten vielfach in den Geschäftsräumen der Sparda Bank. Hierbei wurden in den Beratungen teilweise Unterlagen genutzt, aus denen sich die gesellschaftsrechtliche Selbstständigkeit der Sparda International gegenüber der Sparda Bank
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nicht ergibt, weil ein klarstellender Firmenzusatz auf den Unterlagen fehlt. Auch berichteten unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die Trennung nicht offengelegt worden sei. Mit Rundschreiben aus dem Juni 2013 wurden die Kunden der Sparda International darüber informiert, dass der Geschäftsbetrieb eingestellt werde. Dies ist jedoch für das Bestehen von Schadensersatzansprüchen zunächst einmal irrelevant. Dies gilt auch für Altfälle. Die Beratungspraxis der Sparda International wurde zuletzt auch in einem Artikel des Handelsblattes kritisiert (Online Ausgabe vom 27.03.2013). Geschädigten Anlegern ist zu raten, sich an spezialisierte Anwälte zu wenden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner zur Verfügung, unter dessen Federführung Schadensersatzansprüche bereits erfolgreich durchgesetzt werden konnten. Aufgrund des Zeitablaufes ist in jedem Fall die Verjährung kritisch zu prüfen.