INFINUS AG: Vermittler werden zu Unrecht zum Sündenbock gemacht

Nach dem Skandal rund um die Infinus-Gruppe sind nicht nur die Anleger verunsichert, sondern auch die Anlagevermittler, die befürchten, dass sie nun zum Sündenbock gemacht und auf Schadensersatz verklagt werden. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, Kanzlei Peres & Partner, dazu: „In der Regel brauchen die Infinus-Vermittler nicht zu befürchten, dass sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Wichtig ist, dass sie sich in ihrer Außendarstellung korrekt an die Vorgaben des Haftungsdachs, also der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut, gehalten haben.“ Die inzwischen

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ebenfalls insolvente Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (blaue Infinus) hat als Haftungsdach eine Vermögensschadensversicherung für die tied agents, also für die Anlagevermittler, die dem Haftungsdach angeschlossen sind. Daher können die Vermittler in der Regel nicht persönlich schadensersatzpflichtig gemacht werden, solange sie sich in ihrer Außendarstellung korrekt an die Vorgaben des Haftungsdachs gehalten haben. Dennoch versuchen Anleger, Schadensersatzansprüche direkt gegen die Vermittler geltend zu machen. „Dabei wird aber in der Regel übersehen, dass die Beratungsverträge nicht mit den Vermittlern, sondern mit der Infinus abgeschlossen wurden. Insofern richten sich auch mögliche Schadensersatzansprüche direkt gegen Infinus“, erklärt Sochurek. Oft hat es zwischen Vermittler und Kunden ein über Jahre aufgebautes Vertrauensverhältnis gegeben, das dazu führen kann, dass sich Kunden direkt an ihre Vermittler wenden, um sich beraten zu lassen. Vertrauensverhältnis hin oder her – Vermittler sollten ihren Kunden auf keinen Fall Ratschläge geben, wie sie sich in der aktuellen Situation verhalten sollen. Dadurch können nur neue Probleme entstehen. Rechtsanwalt Sochurek: „Der Vermittler begibt sich z.B. in die Gefahr, eine unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen.“ Auch bei Schadensersatzforderungen des Kunden an den Vermittler, sollte nicht persönlich reagiert werden. Mit jeder Äußerung – mündlich oder schriftlich – steigt das Risiko, sich versehentlich in die Haftung zu begeben. In diesen Fällen sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden.