Sichere Rückabwicklung des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG wegen Provisionen über 15 %
In einem Prozess vor dem Landgericht Mannheim gelang es Rechtsanwalt Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner nachzuweisen, dass bei der Vermittlung des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG Provisionen in Höhe von mehr als 15 % geflossen sind. Dies ergibt sich aus einer der Kanzlei Peres & Partner exklusiv vorliegenden Zeugenaussage des Geschäftsführers des Emissionshauses.
Aus der Zeugenaussage ergibt sich unmittelbar, dass neben dem Agio in Höhe von 5 % noch weitere Provisionen in Höhe von 14 % geflossen sind bei der Vermittlung des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind sowohl Banken als auch freie Anlageberater dazu verpflichtet, über derart hohe Provisionen aufzuklären, um dem Kunden die damit einhergehende Wertschmälerung der Anlage vor Augen zu führen. Unterbleibt die Aufklärung, steht dem Anleger grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Beim Überschreiten der Schwelle von 15 % kommt es nicht darauf an, welche Provision der vermittelnde Berater erhielt, sondern welche Mittel insgesamt vom Fonds aufgrund von Provisionen abflossen. Folge davon ist, dass hinsichtlich des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG gegen jeden Vermittler ein Anspruch bestehen dürfte, der nicht auf diese hohen Provisionen hinwies.
Der Emissionsprospekt enthält zu den Emissionskosten die Angabe 12,9 %, was nicht zutreffend ist, so dass auch durch eine Prospektübergabe nach unserer Rechtsauffassung keine Aufklärung hat bewirkt werden können. In dem von der Kanzlei Peres & Partner vertretenen Fall richteten sich die Schadensersatzansprüche gegen die comdirect bank AG, da der geschädigte Anleger durch die ehemalige comdirect private finance AG beraten wurde, die unterdessen mit der comdirect bank AG verschmolzen wurde.
In der mündlichen Verhandlung vom 15.11.2013 wies der vorsitzende Richter darauf hin, dass er beabsichtige, der Klage stattzugeben, da über die Provisionen nicht aufgeklärt worden sei und durch die Aussage des Geschäftsführers des Emissionshauses keine Zweifel mehr daran bestünden, dass tatsächlich Provisionen in Höhe von mehr als 15 % flossen.
Schließlich wurde in der mündlichen Verhandlung ein Vergleich abgeschlossen, der dem geschädigten Anleger den Großteil des erlittenen Schadens kompensierte.
Die vorgenannten Grundsätze dürften sich unproblematisch auf jeden Fall übertragen lassen, in dem die Anleger nicht über die Höhe der Gesamtprovisionen beim Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG aufgeklärt worden sind. Die exklusiv vorliegende Zeugenaussage kann als Dokument auch in jedem Parallelverfahren eingeführt werden.
In jedem Einzelfall ist die Dokumentenlage sorgfältig zu analysieren und zu prüfen, ob das Ergreifen von verjährungshemmenden Maßnahmen geboten ist.