Über 15 % Provision verschwiegen – So machten Banken ein Vermögen mit Schiffsfondsvermittlungen – Fonds MS K-Breeze kein Einzelfall
Immer öfter wird das Thema “Verschwiegene Provisionen” zum Schlüssel erfolgreicher Schadensersatzklagen gegen Banken, die risikoreiche Kapitalanlagen wie z.B. Schiffsfonds über einen langen Zeitraum sehr eigennützig empfahlen. Nicht nur, dass auf Sicherheit bedachte Kapitalanleger oft mit unhaltbaren Gewinnversprechen in extrem unsichere Anlageformen gedrängt wurden, oft gab es auch sehr hohe Provisionen, über die Anleger nicht informiert wurden. Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt bei Peres & Partner in München: “Natürlich haben Banken sehr gerne hoch riskante Anlagen empfohlen, da hier die Provisionen besonders hoch waren!” In einem Prozess vor dem Landgericht Mannheim gelang es Rechtsanwalt Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner nachzuweisen, dass es zum Beispiel bei der Vermittlung des Fonds
MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG zu Provisionen in Höhe von unglaublichen 15 % des Anlagevermögens kam. Dies ergibt sich aus einer der Kanzlei Peres & Partner exklusiv vorliegenden Zeugenaussage des Geschäftsführers desEmissionshauses. Sochurek: “…und das ist unserer Erfahrung nach absolut kein Einzelfall – auch für andere Fonds wurden in dieser Höhe Provisionen am Kunden vorbei berechnet!” Aus der Zeugenaussage ergibt sich unmittelbar, dass neben dem Agio in Höhe von 5 % noch weitere Provisionen in Höhe von 14 % geflossen sind bei der Vermittlung des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind sowohl Banken dazu verpflichtet, über derart hohe Provisionen aufzuklären, um dem Kunden die damit einhergehende Wertschmälerung der Anlage vor Augen zu führen. Unterbleibt die Aufklärung, steht dem Anleger grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Beim Überschreiten der Schwelle von 15 % kommt es nicht darauf an, welche Provision der vermittelnde Berater erhielt, sondern welche Mittel insgesamt vom Fonds aufgrund von Provisionen abflossen. Folge davon ist, dass hinsichtlich des Fonds MS K-Breeze Schifffahrts GmbH & Co KG gegen jede Bank ein Anspruch bestehen dürfte, die nicht auf diese hohen Provisionen hinwies. Im aktuellen Fall richteten sich die Schadensersatzansprüche gegen die comdirect bank AG, da der geschädigte Anleger durch die ehemalige comdirect private finance AG beraten wurde, die unterdessen mit der comdirect bank AG verschmolzen wurde. Ein Urteil konnte von der comdirect bank AG durch ein Vergleichsangebot abgewendet werden.