Vermittlervereinigung ehemaliger Vermittler der Infinus FDI
Die Gemeinschaft vertritt ausschließlich die Interessen von ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittlern der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut („FDI“), die vom Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler in Anspruch genommen werden.
Wie den meisten ehemaligen Vermittlern des FDI bekannt sein dürfte, forderte der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler von zahlreichen ehemaligen Vermittlern Provisionen zurück, die angeblich nicht ins verdienen gebracht worden seien. Nunmehr liegen der Sozietät Peres & Partner erste Klagen respektive Anspruchsbegründungen vor.
Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht regelmäßig die Frage, ob Vermittler gezwungen sind, Provisionen zurück zu bezahlen oder nicht, wenn die zu Grunde liegenden Verträge storniert worden sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen auch andere Fragen im Raume stehen, dies dürfte jedoch die zentrale Frage sein. Aus Sicht von Vermittleranwalt Nikolaus Sochurek lässt sich dem sowohl mit dem Argument der Verjährung begegnen, wie auch mit dem Argument, dass keine Stornoabwehrmaßnahmen ergriffen worden sind und man auch den Vermittlern hierzu keine Gelegenheit gab, wozu der Insolvenzverwalter aus Sicht von Sochurek aber verpflichtet gewesen wäre.
Der meisten von Ihnen dürfte Vermittleranwalt Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner bekannt sein. Er war derjenige Anwalt, der die erste BGH Entscheidung in einem Vermittlerhaftungsprozess eines ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittlers der FDI erstritt. Er vertrat in den damaligen Haftungsprozessen eine Vielzahl von Vermittlern und ist mit dem Gesamtkomplex „Infinus“ vertraut. Er betreut die Vermittlergemeinschaft federführend.
Im speziellen vertritt RA Sochurek bereits zahlreiche ehemalige Vermittler der ehemaligen IKP im Zusammenhang mit angeblichen Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalterin. Ebenfalls führt er in diesem Segment bereits Prozesse und vertritt in diesem Zusammenhang auch einen der Vorstände der IG-Infinus.
Sowohl im Komplex um die angeblichen Rückforderungen des Insolvenzverwalters Kübler betreffend Infinus FDI als auch der angeblichen Rückforderungsansprüche der Insolvenzverwalterin Schmudde betreffend Infinus IKP arbeitet Nikolaus Sochurek mit der IG Infinus und dem Protector Verband zusammen.
Welchen konkreten Nutzen hat der einzelne Vermittler durch einen Beitritt zur Vereinigung? Es werden die Prinzipien des kollektiven Rechtsschutzes ausgenutzt, um dem strukturell bedingten Ungleichgewicht zu Gunsten des Insolvenzverwalters eine starke Gemeinschaft entgegensetzen zu können, die in kurzer Zeit mutmaßlich kein Informationsdefizit gegenüber dem Insolvenzverwalter mehr haben wird.
• Zentralisierung von Wissen
• Sicherstellung des Informationsflusses durch einen Newsletter
• Bündelung der Interessen
• Im Falle von Prozessen: Übertragung erfolgreichen Vorbringens und Argumentationslinien auf andere Fälle; “Sammlung” von positiven Urteilen, die anderen Vermittlern zu Gute kommen.
• Einheitliche Kommunikation gegenüber möglichen Haftpflichtversicherern.
• Vergünstigte Konditionen bei der rechtlichen Beratung und kostenfreie Erstberatung
Sie sind durch die Mitgliedschaft selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, der Sozietät Peres & Partner ein Mandat zu erteilen und eine Mandatsbeziehung wird durch die bloße Mitgliedschaft auch nicht begründet.
Die Anmeldung erfolgt einfach über das rechtsseitige Schnellkontaktformular. Falls Sie ein konkretes Anliegen haben, so nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt per E-Mail mit Herrn Rechtsanwalt Sochurek auf, unter der E-Mail-Adresse Nikolaus.Sochurek@peres-partner.com.
Nach der Anmeldung werden Sie zügig angerufen, um mit Nikolaus Sochurek ein Gespräch zu führen.