P&R Containerinvestments
 
Die Haftung von Anlageberatern und Anlagevermittlern gegenüber deren vermeintlich schlecht beratenen Kunden ist gegenwärtig in der Rechtsprechung der Gerichte ein zentraler Bestandteil. Die Anlegerklagen häufen sich seit Jahren im ganzen Bundesgebiet. Die Kanzlei Peres & Partner konnte unter Federführung von Rechtsanwalt Sochurek bereits zahlreiche Prozesse auf Seiten von Finanzdienstleistern gewinnen. Insbesondere für viele ehemalige vertraglich gebundene Vermittler der Infinus AG FDI konnten wegweisende Entscheidungen erstritten werden, darunter die erste BGH-Entscheidung . Aber auch in Komplexen um die Canada Gold Trust Fonds, Proven Oil Canada, Lombardium Hamburg oder Hanseatisches Fußballkontor sowie zahlreicher weiterer Anlagen ist die Kanzlei an der Seite der Vermittler und Finanzdienstleister präsent und hat bereits Vermittlergemeinschaften ins Leben gerufen.

Peres & Partner vertritt Vermittler und Kapitalmarktakteure auch mit großer Erfahrung im Falle von einschlägigen strafrechtlichen Vorwürfen . Hier ist eine gediegene Expertise sowohl im Kapitalmarktrecht als auch im Strafrecht notwendig, über welche die Sozietät verfügt. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek ist bundesweit bekannt und ein renommierter Anwalt für Fragen des Kapitalmarktrechts. Er ist regelmäßig als Experte in Fachmedien präsent.

Zweck dieses Portals ist es, betroffenen Vermittlern und Finanzdienstleistern eine Anlaufstelle zu bieten und gegebenenfalls die Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes zu nutzen. Sprechen Sie uns gerne auch jederzeit individuell an. In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Webinare zu aktuellen Themen.

Aufgrund unserer hohen Spezialisierung und weitreichenden Erfahrung sind wir in der Lage, die bestmögliche Vertretung im Bereich der Haftungsabwehr zu gewährleisten und können die Aussichten von Haftungsprozessen in jeder Lage realistisch einschätzen.  

Aktuelles

  • Bonus.Gold – Vermittler fürchten Anlegerklagen

    Investment in Gold ist eigentlich nur dann wirklich sicher, wenn man das Gold einkauft und an einem sicheren Ort vergräbt – Diese Erfahrung machen in diesen Tagen auch die Anleger der Bonus.Gold GmbH. Das Unternehmen ist im Internet als „Dauerhaft geschlossen“ markiert. Schon seit Tagen sind die Mitarbeiter und das Führungspersonal für Anleger und Vermittler nicht zu sprechen. Über den Verbleib von Gold im Wert von rund 24 Millionen Euro gibt es die wildesten Spekulationen. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hatte über ein dichtes Vermittlernetz virtuelle Goldeinkäufe ermöglicht. Mit steigendem Goldkurs und florierendem Goldverkauf entwickelten sich Zinseffekte wie gewünscht – aber wie auch bei anderen Gold-Anlagen-Anbietern zuvor - man denke an die bwf Stiftung oder PIM Gold - Das Gold selbst bekamen die Anleger nie zu Gesicht.

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  • Baum Arche – Bafin sieht Hinweise auf Betrug

    Wieder einmal steht eine Kapitalanlage des grauen Kapitalmarktes vor dem aus. Aus nahe liegenden Gründen wandten sich bereits einige Vertriebseinheiten an Rechtsanwalt Sochurek. Gemeinsam mit diesen versucht der Anwalt gegenwärtig, die Hintergründe aufzudecken, entwickelt Kommunikationsstrategien und Ansatzpunkte zur Rückgewinnung der Kundengelder.

    Grüne Geldanlagen liegen bei vielen Anlegern im Trend. Ihre Investitionen sollen nicht nur Rendite abwerfen, sondern auch nachhaltig sein. Hier setzt die Baum Arche eG an und wirbt mit grüner Rendite. Die BaFin warnt mit Meldung vom 23. September 2022 jedoch davor, dass dahinter Betrug stecken könnte.

    Mit der Anpflanzung von Bäumen und Wäldern soll für eine klimafreundliche nachhaltige Entwicklung gesorgt werden, wirbt die Baum Arche. Doch nicht nur die Umwelt soll von den Investitionen profitieren, sondern auch die Anleger bzw. Genossen. Sie können Anteile erwerben und im Gegenzug eine durchschnittliche Rendite von 6,5 Prozent erwarten. Baum Arche spricht vom Wald als wachsendes Gold und nebenbei kann jeder auch etwas für sein ökologisches Gewissen tun. Das schlüssige Konzept kam auch bei vielen Vermittlern gut an, die nun allerdings einmal mehr mit ihren Kunden im Regen stehen. „Aus meiner Sicht müssen Vertriebseinheiten und Investoren nun an einem Strang ziehen und Wissen zusammenführen.“ Genau hier setzt Rechtsanwalt Sochurek an.

    Nur wenige Tage zuvor hatte die BaFin darauf hingewiesen, dass das Angebot von Waldinvestments der Baum Arche eG die Annahme rechtfertige, dass die Genossenschaft das Einlagengeschäft betreibt, ohne im Besitz der dafür notwendigen Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zu sein. Dabei gebe die Baum Arche eG fälschlicherweise an, unter der Aufsicht der Finanzaufsicht in Österreich zu stehen. Das treffe aber nicht zu, so die BaFin. Auch im deutschen Genossenschaftsregister sei sie nicht eingetragen und über die Kontaktadressen nicht erreichbar. Das rechtfertige die Annahme, dass es sich beim Investment der Baum Arche eG um ein betrügerisches Angebot handelt, wird die BaFin deutlich.

    Falls Sie Vermittler / Finanzdienstleister sind, dann kontaktieren Sie bitte Kanzlei www.Peres-partner.com. Jeder Vertrieb sollte jetzt im Sinne der Kunden in der Gemeinschaft aktiv zusammenwirken.